Über uns

Europäisches Christliches Komitee
zur Bekämpfung des Hungers
(eingetragener Verein)
SATZUNG des VEREINS (Auszug)

§2 Zwecke, Aufgaben, Mildtätigkeit des Vereins

Unser eingetragener Verein wurde 2017 ausschließlich zu dem Zweck gegründet, Menschen auf der ganzen Welt selbstlos zu unterstützen. Und zwar diejenigen,

  • die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind;
  • deren wirtschaftliche Situation sich aus besonderen Gründen zu einer Notlage entwickelt hat;
  • die unter Nahrungsmittelknappheit leiden.


Konkret wird das in der Unterstützung von diesen Personen durch:

  • Organisation von Sammelaktionen für die Weitergabe an Bedürftigen;
  • Verbreitung und Aktualisierung von den Informationen bezüglich des Hungerzustandes in der Welt (UN-Berichten usw., usf.).


Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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