Über uns
Europäisches Christliches Komitee zur Bekämpfung des Hungers (eingetragener Verein)

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S A T Z U N G des V E R E I N S (Auszug)
§2 Zwecke, Aufgaben, Mildtätigkeit des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Zweck des Vereins ist Personen selbstlos zu unterstützen:
- die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind;
- deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist;
- die an der fehlenden Ernährung leiden.
Konkret wird das in der Unterstützung von diesen Personen durch:
- Organisation von Sammelaktionen für die Weitergabe an Bedürftigen;
- Verbreitung und Aktualisierung von den Informationen bezüglich des Hungerzustandes in der Welt (UN-Berichten usw., usf.).
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.